Seit 2018 gibt es den §61 SGB SGB IX Budget für Arbeit.
Die Integrationsfachdienste bieten:
- Unterstützung bei der Beantragung eines Budgets für Arbeit
- Begleitung des Arbeitnehmers im Budget für Arbeit am Arbeitsplatz
Finanzierung des Budget für Arbeit durch die Eingliederungshilfe.
Kontakt über beide Dienststellen des IFD Süd