JobMotor – Unterstützte Beschäftigung
Verschiedene Berliner Rehabilitationsanbieter haben sich in einer Bietergemeinschaft um die Ausschreibung der Agentur für Arbeit „Individuelle betriebliche Qualifizierung – Unterstützte Beschäftigung“ beworben. Bei Lebenswelten e. V. im Integrationsfachdienst Nord ist das Angebot für die Agentur für Arbeit Nord angesiedelt für die Bezirke Charlottenburg, Pankow, Reinickendorf und Spandau.
Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot nach § 38a SGB IX. JobMotor bietet für Menschen mit Behinderung, die aufgrund dieser Behinderung keine Berufsausbildung machen können, einen neuen Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Integrationsfachdienst Nord
Fachbereichsleitung: Ingrid Schneider-Klomfaß
Berufsbegleitung / Arbeitsvermittlung / Unterstützte Beschäftigung
Prenzlauer Allee 90, 10409 Berlin
Fon: (030) 4050474-10
Fax: (030) 4050474-20
ifd@lebenswelten.de
Google Map: bitte hier klicken
Neue Adresse ab 22.06.2011:
JobMotor - Lebenswelten e. V.
Prenzlauer Allee 90
10409 Berlin
Telefonnumern und E-Mail-Adressen bleiben wie bislang.
Kurzbeschreibung
Der Leitsatz der Unterstützten Beschäftigung lautet
„Erst platzieren – dann qualifizieren“.
Dies bedeutet, dass für den jeweiligen Teilnehmer der passende Arbeitsplatz und Qualifizierungsort in einem Betrieb gesucht wird und der Teilnehmer dann auf diesem Arbeitsplatz qualifiziert wird.
- Über eine Einstiegsphase, in welcher die Wünsche und Fähigkeiten der Teilnehmer herausgearbeitet werden und verschiedene Tätigkeiten praktisch erprobt werden können,
- über die Qualifizierungsphase, in welcher die Teilnehmer die erforderlichen Tätigkeiten systematisch im Betrieb erlernen bis zur
- Stabilisierungsphase, an welche dann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz anschließt,
werden die Teilnehmer intensiv begleitet und gecoacht.
Außerdem findet ein wöchentlicher Projekttag statt, an welchem soziale Fähigkeiten gelernt werden, die betriebliche Qualifizierung reflektiert werden kann und auch berufsübergreifend fachtheoretische Kenntnisse vermittelt werden.
Nach dem Übergang auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz kann eine berufsbegleitende Unterstützung anschließen, die individuell organisiert und eingerichtet wird.
Die Rehaberater der Agentur für Arbeit Nord weisen in diese Maßnahme zu.

